Der Verkehrswert regelt nach dem § 194 BauGB den Preis für ein Grundstück der bei einem aktuellen Verkauf erzielt werden kann. Der Verkehrswert richtet sich hierbei nach der Lage des Grundstückes, den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, wobei ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht berücksichtigt werden. Die Verfahrensgrundsätze zur Ermittlung des Verkehrswertes sind in der WertV (Wertermittlungsverordnung) geregelt. Der Verkehrswert einer Immobilie wird hierbei von einem Sachverständigen bestimmt der sich nach der WertV richtet, und auf der Grundlage des Sach- oder Ertragswertes vorgenommen. Der Verkehrswert bestimmt somit auch den Beleihungswert, mit dem eine Immobilie belastet werden kann.
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